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Allgemeine Versteigerungs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen bei Auktionen

1. Die Versteigerung erfolgt ausschließlich im Namen, Auftrag und für Rechnung des Einlieferers, bzw. Auftraggebers, dessen Name und Adresse der Käufer über das Losnummernverfahren jederzeit vom Versteigerer Herrn Dipl. Bw. Stephan Heine – hier AUCTION PARTNERS genannt - erfahren kann.

2. AUCTION PARTNERS behält sich das Recht vor, Katalognummern zu vereinigen, zu trennen oder aus besonderem Grund außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Beschreibung im Katalog wurde gewissenhaft durchgeführt. . Die Katalogangaben begründen jedoch weder eine Rechts- noch eine Sachmängelhaftung an den versteigerten Gegenständen gemäß §§ 434, 459 ff BGB.

Begründete Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich eingereicht worden sein. Objekte mit der Bezeichnung "unrestauriert", ".l.beschädigt" oder "beschädigt" sind von der Reklamation ausgeschlossen. Zahlenangaben bei Objekten verstehen sich immer als "circa"-Angaben, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.

4. Die Steigerungsquote beträgt im Normalfall bei einem Limit bis 100 Euro jeweils 5 Euro, von 100 - 500 Euro 10% zum nächst höheren 100er-.

Alle höheren Gebote können dann in Schritten von 50 Euro abgegeben werden.
Bei "Ohne Limit-Angeboten" beginnt AUCTION PARTNERS mit dem höchsten, evtl. schon vor der Auktion abgegebenen schriftlichen Gebot.
Untergebote können bis zu 30% unter dem im Auktionskatalog angegebenen Ausrufpreis abgegeben werden. Der Zuschlag auf ein Untergebot erfolgt jedoch immer unter dem Vorbehalt, dass der Einlieferer
dem Untergebot zustimmt.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Bieter kann sich auch durch schriftlichen Auftrag vom Versteigerer vertreten lassen.
Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, falls hierfür ein schriftlicher Auftrag beim Versteigerer vorliegt. Der Telefonbieter bietet mit seinem schriftlichen Auftrag, ihn anzurufen, mindestens den Ausrufpreis des Loses. Onlinebieter müssen sich vor Beginn der Auktion registriert haben. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung oder der Onlineverbindung kann jedoch vom Versteigerer nicht übernommen werden. Der Anruf erfolgt auf Kosten des Bieters. Der Zuschlag kann im Namen des Auftraggebers vorbehalten oder verweigert werden. Bei mehreren gleichen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseinganges. Wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot (auch in schriftlicher Form) übersehen wurde, ist AUCTION PARTNERS befugt, den Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut anzubieten. Dies gilt auch für alle Zweifelsfälle und Beanstandungen unmittelbar nach der Auktion. Für elektronische oder mechanische Fehler zeichnet AUCTION PARTNERS nicht verantwortlich.

5. Für die Bestimmung des Zuschlagsbetrages ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Persönlich an der Auktion teilnehmende Bieter sind bei Zuschlag zur Abnahme und zur sofortigen Bezahlung in Euro zuzüglich 15% Aufgeld, zuzüglich zur Zeit 19% MwSt. auf Aufgeld verpflichtet. Versteigerte Kunstgegenstände und Sammlungsstücke werden mit einem MwSt.-Satz von 7% beaufschlagt. Solche Gegenstände werden im Versteigerungskatalog mit einem ,,xx" gekennzeichnet. Der Käufer kann 30% des Rechnungsbetrages anzahlen, wenn nichts anderes mit AUCTION PARTNERS vereinbart wurde. Privaten Käufern, die ihren Wohnsitz in einem EG-Mitgliedsstaat haben, wird die deutsche Umsatzsteuer berechnet. Händler, die ihren Geschäftssitz in einem EG-Mitgliedsstaat haben, erhalten nur dann die Umsatzsteuer erstattet, wenn sie bei der Registrierung ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-Id-Nr. / VAT.No.) angegeben haben. Ausländischen Käufern aus Nicht-EG-Staaten wird beim Versand ins Ausland ein Aufgeld von 15 % netto zuzüglich Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten berechnet.

Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; einen möglichen Irrtum behält sich AUCTION PARTNERS vor.
Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar, das Eigentum jedoch erst bei vollständigem Zahlungseingang, an den Erwerber über ( §455 BGB). Es ist (Bank) spesenfrei zu zahlen. Rechnungen an Fembieter sind spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Die Bezahlung kann nur in Euro bar, per Überweisung oder EC-Karte erfolgen. Unbare Zahlungen gelten generell erst nach unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Der Käufer verzichtet auf seine Rechte aus den §§ 320, 322 BGB, wenn er gewerblich tätig ist.

6. Bei Annahme- oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % der Zuschlagssumme je angefangenem Monat berechnet. Nach Ablauf einer Karenzfrist von 10 Werktagen nach erfolgtem Zuschlag gerät der Erwerber automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. AUCTION PARTNERS kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach einer Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. In diesem Fall erlischt das Recht des säumigen Käufers aus dem früheren Zuschlag und evtl. Ansprüche auf Mehrerlös. Der säumige Käufer ist von einem neuen Gebot ausgeschlossen.

7. Der Ersteigerer ist verpflichtet, die ersteigerten Gegenstände sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. AUCTION PARTNERS lehnt jegliche Haftung für Sach- und Rechtsmängel an den versteigerten Gegenständen ab. Lieferungen ins Ausland werden ausschließlich gegen Vorkasse und nicht per Nachnahme getätigt. Auslagerung und Versand erfolgen auf Risiko und zu Lasten des Ersteigerers. Es gelten die allgemeinen Zoll- und Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Einfuhrländer. Bei einem Zuschlagswert bis 250,-Euro berechnet AUCTION PARTNERS für die Auslagerung von Objekten 2,50,- Euro pro Tag plus MwSt. und bei einem Wert über 250,-Euro 10 % vom Kaufpreis je angefangenem Monat bzw. die vom Einlagerer berechnete Gebühr zuzüglich MwSt., beginnend 5 Werktage nach der Auktion. Ersteigerte Sachen können auf Wunsch des Erwerbers, diesem in dessen schriftlichen Auftrag, auf dessen Namen und Rechnung sowie auf dessen eigenes Risiko durch einen Spediteur zugesandt werden. Die Gegenstände werden dem Erwerber unfrei zugestellt. Transportschäden müssen innerhalb von 24 Stunden bei dem jeweiligen Transportunternehmen (Bahn, Post oder Spedition) gemeldet werden, da sonst keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können.

8. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - für jeden von ihm auch bei leichter Fahrlässigkeit verursachten Schaden.

9. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Gegenständen nach der Auktion.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Königswinter. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des internationalen Kaufrechtes finden keine Anwendung.

11. Sollte einer der o.g. Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Ausgabe 1.5.2021

 

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